Aushänge
der Gartenvereinigung "Hufe Mecklenburger Tor Wismar" e.V.
Aushänge
Information an alle Kleingärtner der Mecklenburger Hufe
Wetterbedingte Schließung der Schranken
Durch die vielen Regentage, sind die Wege in der Gartenanlage nicht befahrbar, deshalb bleiben die Schranken, bis auf Weiteres geschlossen.
Der Vorstand
Information an alle Kleingärtner der Mecklenburger Hufe
Kontrolle Verplombung
Liebe Pächterinnen, liebe Pächter
da Handlungsbedarf betreff einer Kontrolle bei der Verplombung der E-Zähler und Wasseruhren, sowie deren Funktionstüchtigkeit besteht, stehen für die aufgeführten Areale folgende Termine an:
Areal Schevenhören
06.04.2024 von 09.00 Uhr – 11.00 Uhr
Areal Hinter dem neuen Teich
06.04.2024 von 11.15 Uhr – 13.00 Uhr
Areal Hinter den Friedhof
13.04.2024 von 09.00 Uhr – 11.00 Uhr
Areal Rauhe Häge
13.04.2024 von 11.15 Uhr – 13.00 Uhr
Areal Mecklenburger Hufe
Weg 1, Weg 1c
20.04.2024 von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Weg 2,Weg 3, Weg 1a, Weg 1b
04.05.2024 von 09.00 Uhr – 12.00 Uhr
Weg 4, Weg 5
18.05.2024 von 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Weg 6, Weg 7
25.05.2024 von 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Weg 8, Weg 9, Weg 10
01.06.2024 von 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Gärten am Dammweg
08.06.2024 von 09.00 Uhr – 13.00 Uhr
Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, bittet der Vorstand, dass zu den genannten Terminen die Parzellen (einschließlich der Parzellen der Hansestadt Wismar) besetzt sind.
Der Vorstand
Information an alle Kleingärtner der Mecklenburger Hufe
Arbeitseinsätze
am Samstag den 27.04.24 Anlage Mecklenburger Hufe
Weg 1, 1a, 1b und Schevenhören
Treffpunkt: Werkstatt um 9.00 Uhr
am Samstag den 11.05.24 Anlage Mecklenburger Hufe
Weg 1c, Rauhe Häge, Hinter dem neuen Teich und Hinter dem Friedhof
Treffpunkt: Weg 7 an der Treppe um 9.00 Uhr
Um festes Schuhwerk und Arbeitsmaterialien, so wie Harke, Astschere, Rosenschere, Schubkarre und so weiter, wird gebeten.Sollte jemand an den Einsätzen nicht teilnehmen können , gibt es die Möglichkeit sich unter der Telefonnummer 015203242904-oder per E-Mail zu melden,um einen anderen Termin auszumachen.
Der Vorstand
Mitgliederversammlung 22.03.2024 des Kleingartenvereins
„ Mecklenburger Hufe Tor Wismar“e.V
Tagesordnung
- Begrüßung und Eröffnung durch die Vorsitzende
- Beschluss der Tagesordnung
- Rechenschaftsbericht Zeitraum 01.01.2023- 31.12.2023
- Finanzbericht Zeitraum 01.01.2023- 31.12.2023
- Bericht Revisionskommission Zeitraum 01.01.2023- 31.12.2023
- Fragen, Diskussion u. Anträge zu Pkt. 03.-05.
- Wahl der kooptierter Mitglieder in den Vorstand
- Arbeitsstunden, Aufwandsentschädigung und Umlage
- Ablesen von Wasser und Strom 25.00 € Strafe bei nicht Anwesenheit
- Bei Feststellung nicht gewechselter Wasseruhr und Stromzähler (laut Gartenordnung) 100.00 Strafe
- Diskussion mit anschließender Beschlussfassung
- Vereinsgelder
Fragen der Mitglieder an den Vorstand
Diskussion - Schlusswort der Vorsitzende
Info an alle Mitglieder, wer wäre bereit den Vorstand zu unterstützen.(Voraussetzung ist Interesse und Zeit)der kann sich beim Vorstand melden, genauso werden noch Mitglieder für das Ablesen von Wasser und Strom benötigt.
Wismar d. 17.02.2024
Der Vorstand
Info an alle Kleingärtner der Anlage Mecklenburger Hufe
Telef. ist die Vorstandsvorsitzende an folgenden Tagen,
Montags und Dienstags von 9.00 Uhr -12.00 Uhr und von 15.00 Uhr – 17.00.Uhr
Donnerstags und Freitags von 9.00 Uhr -12.00 Uhr und von 15.00 Uhr – 17.00 Uhr erreichbar.
Der Vorstand
Information an alle Kleingärtner
„Hufe Mecklenburger Tor Wismar“e.V
Am 23.03.2024 wird ab 9.00 Uhr das Wasser angestellt. Sofern es das Wetter zulässt.
Der Vorstand bitte alle Kleingärtner, sich zu diesem Zeitpunkt in Ihren Garten aufzuhalten.
Bitte denken Sie auch daran, Ihre Wasserhähne zu schließen.
Der Vorstand
Gartenvereinigung
„Hufe Mecklenburger Tor Wismar“ e.V.
der Vorstand
Liebe Mitglieder,
leider mussten wir feststellen, dass sich unbefugte an den Stromkästen Zugang verschafft haben. Diese Schäden fallen nun auf unseren Verein zurück. Wir möchten darauf hinweisen, dass kein Mitglied an den Stromkästen was zu suchen hat. Sollte es zu einer Störung kommen, muss dieses dem Vorstand gemeldet werden und dieser wird die Störung umgehend beheben.
Der Vorstand
Wismar, 11.04.2023
Ab November bis März finden Sprechzeiten nur noch jeden 2. Samstag im Monat statt. Ab April jeden 1. und 3. Samstag im Monat.
Mit dem abstellen des Wassers bleiben auch die Schranken bis zum wieder anstellen des Wassers geschlossen.
Der Vorstand
Wismar, den 10.10.2022
Kleingärtnerische Gemeinnützigkeit
Die kleingärtnerische Nutzung wird in § 1 Absatz 1 des Bundeskleingartengesetzes vom 28. Februar 1983 (BGBl. I S. 210), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 19. September 2006 (BGBl. I S. 2146) geändert worden ist, geregelt. Mit dieser Regelung wird die Funktion des Kleingartens als Nutz- und Erholungsgarten festgeschrieben. Die Erzeugung von Gemüse, Obst und anderen pflanzlichen Kulturen für den Eigenbedarf ist notwendiger Bestandteil der kleingärtnerischen Nutzung. Kleingärten sind Grünflächen, die aufgrund eines Pachtvertrages Pächtern zur kleingärtnerischen Nutzung überlassen werden. Sie schließt die Bepflanzung von Gartenflächen mit gartentypischen Ziergewächsen, Rasenflächen und die Anlage von kleinen Gartenteichen (Biotope) nicht aus, diese haben sich jedoch der kleingärtnerischen Nutzung unterzuordnen.
Es gilt:
- Mindestens ein Drittel der Gesamtfläche des Gartens ist für die Erzeugung von Gemüse,Obst und Kräutern vorzusehen.
- Ein weiteres Drittel ist dem Anbau von Blumen, Ziergewächsen und Rasen vorbehalten. Die Erholungsfläche darf unter der Beachtung der Weggestaltung ein Drittel der
- Gesamtfläche nicht überschreiten. Zur Erholungsfläche zählen Lauben mit Terrasse, Zierteich (Biotop), Kinderspielfläche sowie weitere, der Erholung dienende Einrichtungen oder Gegenstände.
Es ist darauf hinzuwirken, dass Nadel- und Laubbäume (außer Obstbäume) von den Parzellen zu entfernen sind. Dazu zählen unter anderem Kiefern, Fichten, Tannen, Lärchen, Birken, Kastanien, Robinien, Buchen, Ahorn, Linden, Eichen, Ulmen, Eschen, Pappeln, Weiden (außer Zierweiden), Holunder, Essigbaum und Ginkgo. Zypressen, Gemeiner Wachholder, Lebensbaum, Zwergkiefer und Thuja können dagegen entsprechend den Festlegungen in den Gartenordnungen angepflanzt werden.
Die Einhaltung der Gartenordnung hinsichtlich des Anlegens von Hecken als Wegbegleitgrün sowie von Hecken auf den Parzellen unterliegt der Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde der kleingärtnerischen Gemeinnützigkeit.
Bebauung:
Eine Bebauung liegt immer dann vor, wenn eine aus künstlichen Stoffen oder Bauteilen geschaffene Einrichtung zu einer auf Dauer gedachten Weise mit dem Erdboden verbunden ist. Eine Verbindung mit dem Erdboden besteht auch dann, wenn die Anlage durch eigene Schwere auf dem Boden ruht oder auf ortsfesten Bahnen begrenzt beweglich ist oder wenn die Anlage nach ihrem Verwendungszweck dazu bestimmt ist, überwiegend ortsfest benutzt zu werden.
Unter Beachtung des Bestandsschutzes nach § 20a des Bundeskleingartengesetzes ist darauf zu achten, dass nur zulässige Bauten auf der Parzelle stehen dürfen.
Nach § 20a des Bundeskleingartengesetzes besteht für alle vor dem 3. Oktober 1990 rechtmäßig errichteten baulichen Anlagen Bestandsschutz. Dies betrifft auch rechtmäßig errichtete Ver- und Entsorgungsanlagen. Dieser Bestandsschutz ist objekt- und nicht subjektbezogen, das heißt, er bezieht sich auf die bauliche Anlage als solche für die Dauer des Bestandes. Das hat zur Folge, dass er auch bei einem Pächterwechsel nicht erlischt. Der Bestandsschutz endet erst dann, wenn die bauliche Anlage, zum Beispiel wegen einer Zerstörung durch Natureinflüsse oder infolge eine Abbruchs, nicht mehr vorhanden ist. Die Errichtung eines gleichwertigen Ersatzbaues ist durch den Bestandsschutz nicht gedeckt. Ein Ersatz der baulichen Anlage kann nur entsprechend den Kriterien des Bundeskleingartengesetzes erfolgen. Instandsetzungsmaßnahmen sowie Werterhaltungsmaßnahmen berühren dagegen den Bestandsschutz nicht.
Übersicht über Pflanz- und Grenzabstände (in Meter)
Reihenentfernung | Abstand in der Reihe | Mindestentfernung von der Grenze | |
Apfel Niederstamm, (Stammhöhe bis 60 cm) Viertelstamm (Stammhöhe 80 cm) |
3,50 - 4,00 Einzelbaum |
2,50 - 3,00 |
2,00 3,00 |
Birne, Nashi Niederstamm Viertelstamm |
3,00 - 4,00 Einzelbaum |
3,00 - 4,00 |
2,00 3,00 |
Quitte | 3,00 - 4,00 | 2,50 - 3,00 | 2,00 |
Sauerkirsche Niederstamm | 4,00 | 4,00 - 5,00 | 2,00 |
Süßkirsche | Einzelbaum | 4,00 | |
Pflaume, Zwetsche, Reneklode, Mirabelle Niederstamm | 3,50 - 4,00 | 3,50 - 4,00 | 2,00 |
Pfirsich, Aprikose Niederstamm | 3,50 - 4,00 | 3,00 | 2,00 |
Kiwi | Einzelbaum | 3,00 | |
Weiki (Bayern-Kiwi) | 2,00 | 2,00 | 2,00 |
Obstgehölze in Heckenform, als schlanke Spindeln oder andere kleinkronige Baumformen | 2,00 | ||
Johannisbeere, schwarz Jochel- oder Jostabeere Büsche und Stämmchen | 2,50 | 1,50 - 2,00 | 1,25 |
Johannisbeere, rot und weiß Stachelbeere Büsche und Stämmchen | 2,00 | 1,00 - 1,25 | 1,00 |
Himbeeren in Spaliererziehung | 1,50 | 0,40 - 0,50 | 0,75 |
Brombeeren in Spaliererziehung rankend aufrechtstehend |
2,00 1,50 |
2,00 1,00 |
1,00 0,75 |
Kulturheidelbeere, Preiselbeere, Mai- oder Honigbeere | 2,50 | 1,00 - 1,50 | 1,00 |
Ziergehölze | Einzelpflanzung | 1,00 |
Der Vorstand
Wismar, den 01.09.2022
AUSHANG
Wir machen noch einmal alle Pächter darauf aufmerksam, dass im Falle eines Umzugs dem Vorstand die neue Adresse mitzuteilen ist. Wird dies vom Pächter versäumt und die Post ist nicht zustellbar, fällt eine Gebühr von 9,00 € zur Adressermittlung beim Einwohnermeldeamt an, die vom Pächter zu tragen ist.
Wismar, den 20.07.2022
Der Vorstand